Gewinne aus Optionen – wie Calls, Puts und Aktienoptionen – unterliegen in Deutschland meist der Abgeltungsteuer. Erfahre mehr, welche Steuern beim Trading anfallen, wann, wie Verluste verrechenbar sind und was beim Handel mit Optionen 2025 entscheidend ist.
1️⃣ Abgeltungsteuer auf Gewinne aus Optionen
Gewinne aus Optionsgeschäften zählen in der Regel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Erträge unterliegen der pauschalen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) von 25 %. Zusätzlich kommen Zuschläge hinzu: der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Damit liegt der Gesamtsteuersatz typischerweise bei etwa 26,38 % (ohne Kirchensteuer) bzw. ~ 27–28 % mit Kirchensteuer — je nach Bundesland.
2️⃣ Wann genau fällt die Steuer an?
Bei „Glattstellung“ also dem Verkauf einer zuvor erworbenen Option, bei Ausübung mit Barausgleich oder beim Verkauf nach Ausübung: Der reale Gewinn (Differenz zwischen Erlös bzw. Ausgleich und Anschaffungskosten) wird besteuert.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um klassische Optionen oder Optionsscheine handelt sofern sie steuerlich als Kapitalanlage im Privatvermögen gelten.
3️⃣ Verlustverrechnung & Grenzen
Verluste aus Optionen können nicht immer uneingeschränkt mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Bei bestimmten Termingeschäften gelten Einschränkungen bzw. spezifische Regeln.
Ein Freibetrag – der sogenannte Sparerpauschbetrag – bleibt auch bei Optionsgewinnen relevant: Gewinne bis zu diesem Freibetrag bleiben steuerfrei. Für Einzelpersonen liegt der Freibetrag derzeit bei 1.000 €/Jahr, für Verheiratete bei 2.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung).
4️⃣ Besonderheiten bei Mitarbeiteraktien bzw. Aktienoptionen
Wer von einem Arbeitgeber Aktienoptionen (z. B. Mitarbeiterbeteiligung, Stock-Option-Plan) erhält, muss die steuerliche Behandlung etwas differenzierter betrachten:
- Das bloße Gewähren („Grant“) der Option löst in der Regel keine sofortige Steuer aus — sofern der Ausübungspreis marktgerecht ist.
- Erst wenn die Option ausgeübt wird und dabei Aktien übertragen werden — typischerweise vergünstigt oder kostenlos — entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser wird als Einkommen behandelt und unterliegt dann meist der regulären Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, nicht der Abgeltungsteuer.
- Für den späteren Verkauf der Aktien gelten dann wiederum die Regeln der Kapitalertragsteuer.
Zu beachten: Bei grenzüberschreitender Tätigkeit oder geändertem Wohnsitz sind Sonderregelungen möglich — das Recht auf Besteuerung kann sich nach dem Zeitpunkt des Zuflusses richten.
5️⃣ Praktische Tipps für Anleger & Privattrader
| Tipp | Warum wichtig |
|---|---|
| Freistellungsauftrag nutzen | So bleibt der Freibetrag (1.000 €/2.000 €) steuerfrei — lohnt sich besonders bei kleineren Gewinnen oder mehreren Kapitalerträgen. |
| Gewinne & Verluste sauber dokumentieren | Aufwand bzw. Kosten der Optionen (Prämie, Gebühren) mindern den steuerpflichtigen Gewinn — wichtig mit Blick auf die Abgeltungsteuer. |
| Verlustverrechnung im Auge behalten | Verluste aus Optionen sind oft nur beschränkt verrechenbar — also nicht automatisch mit Aktiengewinnen. |
| Mitarbeiteroptionen getrennt betrachten | Bei Aktienoptionen aus dem Job: Steuer fällt bei Ausübung als Einkommen an, Verkauf als Kapitalertrag — das kann Steuerhöhe und Zeitpunkt beeinflussen. |
| Steuerrecht-Änderungen beachten | Gesetzliche Neuerungen (z. B. im Verlustverrechnungstopf) oder Urteile können steuerliche Behandlung beeinflussen — aktuell (2025) relevant. |
Fazit:
Für private Anleger in Deutschland bedeutet das: Gewinne aus Optionen — egal ob durch Verkauf, Glattstellung oder Barausgleich — zählen grundsätzlich zu deinen Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Wer Mitarbeiteraktienoptionen hat, muss zusätzlich Einkommensteuer bei Ausübung zahlen, später beim Verkauf dann Kapitalsteuer.
Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr und spiegeln meine persönliche Meinung wider.

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