Ausländische Broker, Steuererklärung & Sparerpauschbetrag
Wer an der Börse handelt, muss sich früher oder später mit dem Thema Steuern auseinandersetzen – besonders dann, wenn man einen ausländischen Broker nutzt oder mit Optionen handelt. Richtiges Steuerverständnis bringt dir Liquiditätsvorteile und hilft, mehr Nettogewinn zu behalten.
Hier sind die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich erklärt:
1. Steuerliche Behandlung bei ausländischen Brokern
Wenn du bei einem ausländischen Broker wie Interactive Brokers, Degiro oder Estably handelst, führt dieser nicht automatisch Abgeltungssteuer ans deutsche Finanzamt ab.
📆 Steuern werden erst am Jahresende fällig
💸 Cashflow-Vorteil durch spätere Besteuerung = Steuerstundungseffekt
📄 Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP in der Steuererklärung
Tipp: Gewinne aufschieben bedeutet Zinseszinseffekt legal nutzen!
2. Beispiel: Steuererklärung mit Anlage KAP
Wenn du mit einem ausländischen Broker handelst, musst du deine Gewinne und Verluste selbstständig in der Steuererklärung angeben – in der Regel über die Anlage KAP und ggf. Anlage SO.
🧾 Wo finde ich die Zahlen für die Steuer?
Estably stellt dir am Jahresende einen steuerlich aufbereiteten Bericht zur Verfügung. Diesen findest du im Kundenportal oder erhältst ihn per E-Mail. Dort sind alle Erträge und Verluste nach deutscher Steuerlogik ausgewiesen – ideal für die Übernahme in die Anlage KAP.
So füllst du die Anlage 5 KAP richtig aus:
📌 Zeile 19: Gesamtsumme der Kapitalerträge (z. B. Dividenden + Aktienverkäufe + Optionsprämien)
📌 Zeile 20: Aktiengewinne (z.B. Aktienverkäufe)
📌 Zeile 21: Einnahmen aus Stillhaltergeschäften (z. B. Optionsprämien)
📌 Zeile 22: Andere Verluste (z.B. Fonds, Anleihen)
📌 Zeile 23: Aktienverluste (z. B. Aktienverkäufe)
📌 Zeile 24: Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen)

Quelle: Screenshot aus dem Elster Kundenbereich – Schritt: Kapitalerträge eintragen
📚 Anlage SO: Nur bei bestimmten privaten Veräußerungsgeschäften erforderlich
3. Sparerpauschbetrag clever nutzen
Jede in Deutschland steuerpflichtige Person hat einen Sparerpauschbetrag:
💶 1.000 € pro Person (Stand: 2023)
👫 2.000 € bei Zusammenveranlagung (Ehepaare)
Bei deutschen Brokern wird der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt. Bei ausländischen Brokern musst du ihn manuell in der Steuererklärung eintragen (Zeile 4, Anlage KAP). Nur mit aktivierter Günstigerprüfung wird der Sparer-Pauschbetrag auf deine ausländischen Broker-Erträge angerechnet.
✅ Zeile 4: Sparerpauschbetrag

Quelle: Screenshot aus dem Elster Kundenbereich – Schritt: Sparerpauschbetrag auswählen
Mit Steuervorteilen gezielt handeln & sparen
Wer sich mit den steuerlichen Besonderheiten beim Börsenhandel auskennt – insbesondere bei ausländischen Brokern – kann Steuerstundung, Verlustverrechnung und den Sparerpauschbetrag gezielt nutzen. Dadurch bleibt dir mehr Netto vom Brutto, und du handelst gleichzeitig gesetzeskonform und strategisch.
Diese Anleitung bezieht sich auf den Optionshandel über Estably (in Zusammenarbeit mit Interactive Brokers) und die Deklaration über ELSTER im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP). Sie dient ausschließlich der Information und Dokumentation persönlicher Erfahrungen.
Der Handel mit Optionen ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden und eignet sich nicht für jeden Anleger. Diese Darstellung stellt keine steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Bitte konsultiere bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder Finanzexperten.

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